Rechtsanwalt Winkelmeier Bochum - Abmahnung - was nun ? Informationen zu Abmahnung bei angeblichen Verstößen im Wettbewerbsrecht (Werbung), Urheberrecht (Foto, Musik-Download)  oder Markenrecht. Einstweilige Verfügung, Schutzschrift, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Fristen, Kosten, Lizenzgebühren.

Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier - Abmahnung - was nun ?

Home • Über uns • Services • Beratung • Vorträge • Infos & mehr • Kontakt • Aktuell

 

Abmahnung – was nun ?

Geschäftemacher nutzen Fehler in eBay-Angeboten und Webshops

 

In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle, in denen Unternehmen wie auch Privatleuten Rechtsanwaltsschreiben in den Briefkasten flattern, die mit „Abmahnung“ überschrieben sind. Recht & Steuern informierte sich hierzu bei dem auf Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt Volker Winkelmeier.

 

Recht & Steuern: Guten Tag Herr Winkelmeier, was sind das für Fälle, in denen Abmahnungen verschickt werden?

RA Winkelmeier: Die Fallgestaltungen sind ganz unterschiedlich. Zur Zeit boomt im gewerblichen Bereich beispielsweise die Abmahnung von Online-Shop-Betreibern wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Ein häufiger Fall, der auch Privatleute trifft, ist die Abmahnung wegen Verwendung fremder Lichtbilder z.B. in Angebotsbeschreibungen bei eBay.

Abmahnungen sind zudem bei jeglichem wettbewerbswidrigen oder urheberrechtsverletzenden Verhalten möglich. Die meisten Fälle spielen im Bereich der Werbung. So hat IKEA, das mit ‚Wohnst Du noch oder lebst Du schon’ wirbt, ein Münchener Möbelhaus abgemahnt, das mit ‚Schraubst Du noch oder wohnst Du schon’ die IKEA-Werbung auf die Schippe genommen hatte. Aber auch bei Verletzung von Namens- und Markenrechten, z.B. im Bereich der Internet-Domains, spielen Abmahnungen eine Rolle.

Bei vielen der aktuellen Fälle drängt sich der Verdacht auf, daß es nicht in erster Linie um den Schutz des Verletzten geht, sondern um die in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, Lizenzgebühren (in Urheberrechtsstreitigkeiten) sowie in manchen Fällen darum, sich finanzschwacher Konkurrenten auf einfache Weise zu entledigen.

Recht & Steuern: Was genau ist eigentlich eine Abmahnung?

RA Winkelmeier: Ganz allgemein handelt es sich um die Erklärung, daß ein bestimmtes Verhalten des Empfängers nicht hingenommen wird. Im Bereich von Wettbewerbs- und Urheberrecht wird zudem in aller Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Das ist die Zusage an den Abmahnenden, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen und für den Fall, daß man die Zusage nicht einhält, eine Geldstrafe an ihn zu zahlen.

Recht & Steuern: Was soll man denn tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

RA Winkelmeier: Wichtig ist: Nicht vorschnell reagieren, aber auch keine Zeit verlieren.

Die Fristen, die in Abmahnungen für die Abgabe von Erklärungen gesetzt werden, sind bewußt meist sehr kurz gewählt, um Druck auszuüben. Daher darf man auch nicht viel Zeit verlieren, denn nach Ablauf der gesetzten Frist droht der Erlaß einer einstweiligen Verfügung, die – wenn berechtigt – weitere Kosten produziert. Gleichwohl sollte man keinesfalls die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, ohne geprüft zu haben, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Recht & Steuern: Wie kann man das feststellen?

RA Winkelmeier: Der Laie kann zunächst einige Überlegungen, die eher im tatsächlichen Bereich liegen, selbst anstellen:

Ist der Abmahnende zu der Abmahnung überhaupt berechtigt? Wettbewerbs- oder markenrechtlich abmahnen dürfen neben bestimmten gewerblichen Verbänden und Wettbewerbsvereinen nur Wettbewerber des Abgemahnten. Wettbewerber sind (vereinfacht) nur diejenigen, die mit dem Abgemahnten wirklich im Wettbewerb stehen, d.h. sowohl vom Waren- bzw. Dienstleistungsangebot her als auch vom räumlichen Tätigkeitsbereich.

Entspricht der in der Abmahnung dargestellte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten? Hat der Abmahnende z.B. wirklich Rechte an dem Lichtbild, dessen Verwendung er verbieten will?

Recht & Steuern: Aber die Prüfung der rechtlichen Seite sollte man einem Spezialisten überlassen?

RA Winkelmeier: Genau! Hierbei können Ihnen in vielen Fällen die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie verschiedene Verbände helfen. Gehört man keiner Kammer und keinem Verband an, sollte man sich an einen auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Der Spezialist kann auch feststellen, ob eine Abmahnung aufgrund von formellen Fehlern möglicherweise unwirksam ist, und er weiß, wie man möglichst günstig aus der Angelegenheit rauskommt. Grundsätzlich kann der Abmahnende seine Kosten als Rechtsverfolgungskosten verlangen. Gegen überhöhte Kosten kann man jedoch auch dann vorgehen, wenn ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

Recht & Steuern: Herr Rechtsanwalt Winkelmeier, vielen Dank für das interessante Gespräch.

 

Copyright ©  2006 Rechtsanwalt Volker Winkelmeier, Bochum

 


Wenn Sie sich von uns wegen einer Abmahnung beraten lassen wollen, beachten Sie bitte unsere Checkliste Abmahnung.

 

Zur Übersicht über die Artikel

Home | Kontakt | Impressum

Als Favorit speichern: WebNews - Stelle Deine eigenen Nachrichten ein! Zu Ihren Favoriten auf del.icio.us hinzufügen Zu Yahoo Favoriten hinzufügen Zu Google Favoriten hinzufügen 

Copyright © 2006 - 2010 Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier, Bürogemeinschaft Bochum. Letzte Bearbeitung: 11.06.2010