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Kündigungen
von Arbeitsverhältnissen
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Erhebung von
Kündigungsschutzklagen
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Abwehr von Abmahnungen
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Überprüfung von
Arbeitszeugnissen und Klagen auf
Zeugniserteilung
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Durchsetzung von Lohnansprüchen
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Durchsetzung von Urlaubsgeld-
und Weihnachtsgeldforderungen
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Durchsetzung von Teilzeitansprüchen
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Geltendmachung von Rechten des
Mutterschutzes
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Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall
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Ansprüche nach dem
Antidiskriminierungsgesetz (ADG)
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Hinweis: In
arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren in der ersten Instanz (wie z.B. bei
Kündigungsschutzklagen) muß jede Partei ihre
Kosten - auch bei Obsiegen, also wenn das gerichtliche Verfahren gewonnen wird - selbst tragen. Daher ist es für Arbeitnehmer durchaus
ratsam, für den Bereich des Arbeitsrechts Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung zu haben.
Weitere
Informationen zum Thema Arbeitrecht finden Sie bei
Wikipedia.
Für einen Besuch bei uns
beachten Sie bitte unsere
Checkliste Arbeitsrecht.
Ihr Ansprechpartner für das
Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Bundrück