Rechtsanwalt Bochum: Forderungsmanagement, Forderungseinziehung, Forderungen beitreiben, Inkasso, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung, Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
 Forderungseinziehung & Zwangsvollstreckung

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Forderungsmanagement

Eine lästige, aber sehr wichtige Aufgabe eines jeden Unternehmens ist das Mahnwesen, die Beitreibung offener Forderungen, da sich Kunden durch verzögerte Zahlungen auf Kosten des Unternehmens von diesem eigenmächtig quasi ein vertraglich nicht vorgesehenes Darlehen nehmen. Diese oftmals erhebliche Beeinträchtigung der Liquidität hat schon bei vielen Unternehmen trotz guter Auftragslage und ohne Vorliegen einer Überschuldung zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz geführt.

Wichtig ist es daher insbesondere, durch zügige und erkennbar ernst gemeinte anwaltliche Mahnung und - wenn nötig - schnellen Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren den Schuldner zu einer zeitnahen Zahlung zu bewegen. Zudem ist es oftmals sinnvoll, zur Sicherung der Forderung vor schneller Verjährung (Regelverjährung: 3 Jahre) einen sog. Titel (Urteil  oder Vollstreckungsbescheid) zu erwirken (Verjährung dann: 30 Jahre).

Die Kosten: Spätestens wenn der Gläubiger den Schuldner erstmalig gemahnt und dadurch in Verzug gesetzt hat, hat der Schuldner die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Gläubiger diesem entstehenden Kosten als Verzugsschaden ebenso in voller Höhe zu ersetzen wie die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage. Das ist im Falle der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens anders, da dessen Kosten jedenfalls bei späterer Beauftragung eines Rechtsanwalts nach hiesiger Rechtsprechung vom Gläubiger selbst zu tragen sind. Weiterer Vorteil der Beauftragung eines Rechtsanwalts: Er überprüft bei jedem Inkasso-Auftrag das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Forderung, was bei erkennbaren Problemen bei der Schlüssigkeit und Beweisbarkeit der Forderung zu einer Vermeidung unnötiger Kosten führt.

Zwangsvollstreckung

Daß im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens oder in einem Zivilprozeß ein Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) erstritten wurde, bedeutet leider noch nicht, daß der Gläubiger sein Geld dann auch bekommt. Es ist in vielen Fällen nötig, gegen den Schuldner noch die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Hierbei ist es wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten der Vollstreckung ebenso zu kennen wie die Schliche der Schuldner, einer Zwangsvollstreckung zu entgehen.

In Einzelfällen ist auch der Abschluß von Vereinbarungen denkbar, in denen genau geregelt wird, wie ein Schuldner, der die Forderung nicht in toto begleichen kann, diese in Teilzahlungen abträgt (sog. Teilzahlungsvergleich).

Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Befindet sich der Schuldner bereits in einem Insolvenzverfahren, ist eine (Einzel-) Zwangsvollstreckung in aller Regel ausgeschlossen. Die Forderung kann nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wird für eine Forderung jedoch festgestellt, daß sie aus einer unerlaubten Handlung resultiert, bleibt die Forderung auch bei anderweitiger  Restschuldbefreiung bestehen.

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen das gesamte Forderungsmanagement von der Mahnung über die Titulierung der Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung und der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.

Ihr Ansprechpartner für die Forderungseinziehung: Rechtsanwalt Winkelmeier

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Copyright © 2006 - 2011 Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier, Bürogemeinschaft Bochum. Letzte Bearbeitung: 04.05.2011