Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
Mach Dein Testament

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Kurzanleitung zur Testamentserstellung
Sie haben vielleicht schon gehört,
daß es eine ganze Menge Möglichkeiten gibt, bei der Erstellung eines Testaments
Fehler zu machen. Den größten aller Fehler sollten Sie jedoch auf jeden Fall vermeiden: Nämlich kein Testament zu machen.
Die Erstellung eines Testaments bedarf sicher einiger Überlegungen im Vorfeld,
damit man nicht jemanden übergeht, dem man sich verpflichtet fühlt, und damit
man Regelungen trifft, die Streit bei den Hinterbliebenen vermeiden. Bei
komplizierteren Sachverhalten oder Regelungen wie Vor- und Nacherbschaft,
gemeinschaftlichen Testamenten etc. sollten Sie zudem unbedingt fachkundigen Rat
einholen. Bei größeren Vermögen ab einem Wert von über € 200.000 sollten Sie
sich zudem auf jeden Fall zu Fragen der Erbschaftssteuer beraten lassen.
Trotzdem: Da der Mensch an sich zum Aufschieben unangenehmer Tätigkeiten
neigt - und die Beschäftigung mit dem eigenen Ableben ist für die meisten von
uns eine solche - sollte man zumindest schon einmal ein einfaches eigenhändiges
Testament erstellen, das die wichtigsten Regelungen enthält und für alle Fälle
schon vorliegt, während Sie noch an der finalen Version feilen. Denn besser
als die gesetzlichen Regelungen passen selbst Ihre einfachen Überlegungen
allemal.
Folgen Sie exakt den
aufgeführten Schritten, dann kann eigentlich nicht viel schiefgehen.
1. Vorab: Wenn Sie nicht allzu viele Regelungen
treffen müssen, versuchen Sie, das Testament auf einem einzigen Blatt zu
schreiben, damit nicht nachträglich Zweifel an der Vollständigkeit
auftauchen können. Sollten viele Regelungen zu treffen sein, kennzeichnen Sie die Seiten
deutlich mit 'Seite 1 von 3' etc. Versuchen Sie, möglichst leserlich zu
schreiben. Sie möchten schließlich, daß man auch erkennt, was Sie wirklich
wollten.
2. Wichtig: ein Testament kann grundsätzlich nur von
einer Person allein errichtet werden, ansonsten ist es ungültig. Ausnahmen
hiervon sind nur die gemeinsamen Testamente von Eheleuten und von
Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (gleichgeschlechtliche
Lebenspartner).
3. Ein eigenhändiges Testament ist nur dann wirksam,
wenn es vollständig per Hand geschrieben wurde, das heißt nicht nur die
Unterschrift. Verzichten Sie also auf Schreibmaschine und Computer; die können
Ihnen allenfalls helfen, einen ersten Entwurf zu erstellen.
4. Kennzeichen Sie das Testament als solches, indem
Sie es mit 'Letzter Wille' oder eben 'Testament' überschreiben, damit es bei der
Durchsicht von Papieren von den Hinterbliebenen sofort als das erkannt werden
kann, was es ist.
5. Sagen Sie ausdrücklich, wer Ihr Erbe sein
soll. Erben können grundsätzlich auch mehrere Personen. Das Vermögen geht dann auf eine
sog. Erbengemeinschaft über. Das muß zwar nicht, kann aber von Nachteil sein,
da die Erben sich dann
bei Entscheidungen immer wieder zusammenraufen müssen. Vorteil einer
testamentarischen Regelung ist es gerade auch, solche Probleme von vornherein
zu umgehen.
6. Sollen auch andere Personen außer Ihrem / Ihren
Erben etwas erhalten, dann sagen Sie ausdrücklich, wer was erhalten soll. Ihr
Erbe ist dann verpflichtet, diese sog. Vermächtnisse an die Bedachten
herauszugeben. Bei den Vermächtnissen kann es sich um konkrete Gegenstände
handeln, aber auch um Geldbeträge.
7. Fügen Sie dem Testament den Ort und das Datum seiner Erstellung hinzu.
8. Unterschreiben Sie das Testament, am besten mit
Vor- und Zunamen. Dabei bedeutet Unterschrift wirklich, daß sich Ihr Namenszug
unter der letzten Zeile Ihrer Verfügungen befinden muß.
9. Jetzt, da Sie fertig sind, bedenken Sie nochmals,
die Seiten eindeutig zu kennzeichnen mit 'Seite 1 von 3' etc.
10. Sollten Sie das Testament ändern wollen, können
Sie das auf dem ursprünglichen Testament tun. Hierbei gilt jedoch das gleiche
wie für das ursprüngliche Testament: Die Verfügungen, die Sie treffen wollen,
müssen wiederum handschriftlich festgelegt sein und mit Ort, Datum und Ihrer
Unterschrift abgeschlossen werden.
War doch gar nicht so schwer. Das Testament sollte
jetzt noch so verwahrt werden, daß es bei Bedarf schnell zur Hand ist. Geben Sie
es also einer Person Ihres Vertrauens oder direkt dem von Ihnen eingesetzten
Erben zur Aufbewahrung. Auch eine Verwahrung bei Gericht ist möglich. Sie stellt
sicher, daß das Testament wirklich Berücksichtigung findet. Jedenfalls die
finale Version Ihres Testaments sollte daher bei Gericht verwahrt werden. Die dafür entstehenden
Kosten können vernachlässigt werden. Zuständig für die Verwahrung ist das
Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welches Gericht das
jeweils ist, können Sie
hier
nachschauen.
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Rechtsanwalt Volker Winkelmeier, Bochum