Bundrück & Kollegen -
Neues Insolvenzrecht

Home • Über uns • Services • Beratung • Vorträge • Infos & mehr • Kontakt • Aktuell
Das neue Insolvenzrecht
für Verbraucher in der Praxis
Die Insolvenzordnung wird
voraussichtlich zum 01.01.2009 um ein neues Verfahren ergänzt: Das
Entschuldungsverfahren.
Zugleich werden Änderungen
wirksam werden, die eine Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung von jetzt
sechs auf dann bis zu nur noch zwei Jahren ermöglichen werden.
Der Vortrag gibt einen
Überblick über die bisherige Handhabung der Gerichte und zeigt die durch die
Gesetzesänderungen erweiterten Möglichkeiten auf.
Es werden Fragen diskutiert und beantwortet.
Dozent:
Rechtsanwalt Bundrück
Einen Überblick über unsere
Veranstaltungen finden Sie hier.