Rechtsanwälte Reucher & Winkelmeier -
Verjährung
- was ist das?

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Verjährung
Verjährung bedeutet, daß
nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne, der sog. Verjährungsfrist,
eine Forderung undurchsetzbar wird, wenn der Schuldner sich darauf beruft.
Die regelmäßige
Verjährungsfrist beträgt jetzt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres,
in dem die Forderung entstanden ist.
Beispiel: Ein
Handwerker erbringt im Februar 2006 eine Werkleistung, die auch sofort
abgenommen wird. Die Forderung auf Werklohn ist also im Februar 2006
entstanden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt somit am Ende des Jahres
2006 und endet Ende 2009, das heißt genau mit Ablauf des 31. Dezember 2009. Ist die Forderung bis zu diesem Zeitpunkt nicht
vollständig erfüllt worden, kann sich der Auftraggeber und Schuldner
nunmehr auf Verjährung berufen und die Leistung verweigern.
Neben der dreijährigen
Verjährungsfrist gibt es noch zahlreiche andere Verjährungsfristen. Eine praktisch
besonders wichtige Ausnahme von der dreijährigen Verjährung gilt für solche
Forderungen, deren Bestehen durch einen bei Gericht erwirkten Titel wie z.B. ein
Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellt
('tituliert') ist. Hier beträgt die Frist 30 Jahre ab Titulierung.
Für den Handwerker aus
unserem Beispiel wäre es daher sinnvoll, vor Ablauf der Regelverjährung bei
Gericht einen Titel zu erwirken. Zur Verhinderung des Eintritts der Verjährung
reicht es aus, daß beispielsweise eine Klage auf Zahlung vor Ablauf der
Verjährung bei Gericht eingegangen ist.
Vorsicht: Selbst eine
gerichtlich titulierte Forderung kann im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch
Gewährung der sog.
Restschuldbefreiung noch erlöschen!
Übrigens: Neben der
Verjährung gibt es auch noch andere Fristen, nach deren Ablauf die
Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen ist, sog. Ausschlußfristen. Die wohl
bekannteste ist die Drei-Wochen-Frist für Klagen auf Feststellung der
Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Kündigungsschutzgesetz
(Kündigungsschutzklagen).